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veröffentlicht in der Königsee´r Zeitung
Amtsblatt der Stadt Königsee vom 21.01.2005
Die Stadt Königsee erlässt aufgrund der §§ 2 und 7 des Thüringer
Kommunalabgabengesetztes (ThürKAG) sowie der §§ 1, 2 und 19 der Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBl. S. 41), letzte Änderung 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446) und der Satzung
der Stadt Königsee über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vom 13.11.2001
die folgende von den Mitgliedern des Stadtrates am 18.09.2006 mit
Beschluss-Nr.: 228-16/2006 beschlossene 1. Änderungssatzung.
Artikel I
§ 4 Abs. 3
Punkt 4. erhält folgende Fassung:
4. bei Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigten
Bereichen, sonstigen
Fußgängerstraßen und selbständigen Rad-, Fuß- oder Radfußwegen
|
Teileinrichtung |
Max. anrechenbare
Breite |
Anteil
der Beitragspflichtigen |
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Nutzfläche
in Fußgängergeschäftsstraßen |
6,00 m |
50 % |
|
Verkehrsberuhigte Bereiche |
6,00 m |
60 % |
|
Sonstige Fußgängerstraßen |
6,00 m |
50 % |
|
Selbständige Rad-, Fuß- oder Radfußwege |
4,00 m |
50 % |
|
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung |
./. |
55 % |
|
Unselbständige Grünanlagen bzw. Straßen-/ Wegebegleitgrün |
je 2,00
m |
60 % |
Artikel II
in
§ 4 Abs. 3 wird eingefügt:
5. bei Mischverkehrsflächen mit
Haupterschließungsfunktion
|
Teileinrichtung |
Max.
anrechenbare Breite |
Anteil
der Beitragspflichtigen |
|
Mischverkehrsfläche |
6,00 m |
45 % |
|
Parkstreifen |
5,00 m |
45 % |
|
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung |
./. |
45 % |
|
Unselbständige Grünanlagen bzw. Straßen-/ Wegebegleitgrün |
je 2,00
m |
45 % |
Artikel III
in § 4 Abs. 5 wird
eingefügt:
4. Mischverkehrsflächen mit
Haupterschließungsfunktion:
als Mischfläche gestaltete Haupterschließungsstraßen, die in ihrer ganzen Breite von Fußgängern und Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen.
Artikel IV
§ 9 Abs.1 S.1 wird wie folgt
geändert:
Artikel V
§ 10 erhält folgende
Fassung:
§ 10
Fälligkeit
(1) Die
Beitragsschuld entsteht, wenn die Baumaßnahme tatsächlich beendet ist. Im Falle
der Kostenspaltung (§ 7) entsteht die Beitragsschuld mit der tatsächlichen Beendigung der Teilmaßnahme, bei der Bildung
von Erschließungseinheiten
(§ 6 Abs. 2) mit der Beendigung der Maßnahmen an den die Erschließungseinheit bildenden
Straßen.
(2) Die
Beitragsschuld wird in Höhe
eines Betrages bis
einschließlich 1.000,00 € 3
Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Beträgt die Beitragsschuld bis einschließlich
2.000,00 €, wird der Teilbetrag in Höhe von 1.000,00 € drei Monate nach
Bekanntgabe des Beitragsbescheides
fällig und der Restbetrag ein Jahr nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
Beträgt die Beitragsschuld bis einschließlich
3.000,00 €, werden Teilbeträge von jeweils 1.000,00 € drei Monate sowie ein
Jahr nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides
fällig und der Restbetrag zwei Jahre nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
Beträgt die Beitragsschuld bis einschließlich
4.000,00 €, werden Teilbeträge in Höhe von 1.000,00 € drei Monate, ein Jahr
sowie zwei Jahre nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig und der Restbetrag drei Jahre nach
Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Beträgt die Beitragsschuld bis einschließlich
5.000,00 €, werden Teilbeträge in Höhe von jeweils 1.000,00 € drei Monate, ein
Jahr, zwei Jahre sowie drei Jahre nach
Bekanntgabe des Beitragsbescheides
fällig sowie der Restbetrag vier Jahre nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
Beträgt die Beitragsschuld mehr als 5.000,00 €, wird der Beitrag in fünf gleich hohen Jahresbeträgen jeweils drei Monate, ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre sowie vier Jahre nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Die ersten vier Teilbeträge werden hierbei gerundet. Der fünfte Teilbetrag enthält ungerundet den Restbetrag. Es wird auf zwei Kommastellen nach den mathematischen Grundsätzen gerundet.
Artikel VI
Diese Änderung tritt am Tag
nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Königsee, den 06.11.2006
Stadtverwaltung Königsee
gez. Sprenger
Bürgermeister -
Siegel –
Verfahrensvermerk:
Anzeige bei der
Aufsichtsbehörde: 9.10.2006 gez. Sprenger
Bürgermeister
Eingangsbestätigung: 12.10.2006 gez. Sprenger
Bürgermeister
Ausgefertigt: 6.11.2006 gez. Sprenger
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 17.11.2006 gez. Sprenger
Bürgermeister
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