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Aufgrund des § 34 Abs. 4
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141),
in Verbindung mit §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom
14.04.1998 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 18.12.2002 (GVBl. S. 467) hat der Stadtrat
der Stadt Königsee in seiner Sitzung am 02.06.2003 die folgende Satzung zur
Klarstellung und Festsetzung der Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich
für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Königsee einschließlich
der Ortsteile Dörnfeld a.d.H.,
Garsitz, Horba, Lichta, Oberköditz, Unterköditz, Oberschöbling und Unterschöbling beschlossen:
§ 1
(1)
Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(§ 34 BauGB) umfassen die innerhalb der beigefügten Karten (Anlage 1 bis Anlage
11) durch Klarstellungslinie umrandeten Gebiete. Die rot gekennzeichnete
unterbrochene Linie (Plankopie in schwarz) stellt jeweils die Abgrenzung des
Innenbereiches zum Außenbereich klar.
(2) Die beigefügten Karten, mit Stand
13.05.2003, sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Diese Satzung tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Ausgefertigt:
Königsee, den 02. Juli 2003
Hielscher (Siegel)
Erster Beigeordneter
i.V.
d. Bürgermeisters der Stadt Königsee