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Klarstellungssatzung Stadt Königsee und Ortsteile

nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

     

Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141), in Verbindung mit §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom 14.04.1998 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2002 (GVBl. S. 467) hat der Stadtrat der Stadt Königsee in seiner Sitzung am 02.06.2003 die folgende Satzung zur Klarstellung und Festsetzung der Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Königsee einschließlich der Ortsteile Dörnfeld a.d.H., Garsitz, Horba, Lichta, Oberköditz, Unterköditz, Oberschöbling und Unterschöbling beschlossen:

 

 

§ 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

(1)              Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) umfassen die innerhalb der beigefügten Karten (Anlage 1 bis Anlage 11) durch Klarstellungslinie umrandeten Gebiete. Die rot gekennzeichnete unterbrochene Linie (Plankopie in schwarz) stellt jeweils die Abgrenzung des Innenbereiches zum Außenbereich klar.

      (2)       Die beigefügten Karten, mit Stand 13.05.2003, sind Bestandteil dieser Satzung.

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

                  Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

 

Ausgefertigt:

Königsee, den 02. Juli 2003

 

 

 

Hielscher                                                                            (Siegel)        

Erster Beigeordneter

i.V. d. Bürgermeisters der Stadt Königsee                             

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