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3. Ausfertigung

 

Stadtratsbeschluss Nr. 221 –15/2001 vom 19. März 2001

 

1.Änderungssatzung

zur Satzung der Stadt Königsee über die Erhebung einer Steuer auf das Halten von Spielapparaten sowie auf das Spielen um Geld und Sachwerte

(Spielapparatesteuersatzung)

 

Auf Grund der §§ 19, Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBL Thür. 1998, S. 73) geändert durch das 3. Gesetz zur Änderung der ThürKO vom 18.7.2000 (GVBL Thür. 2000, S. 177) in Verbindung mit den §§ 1; 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – ThürKAG –  in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.9.2000 ( GVBL Thür. 2000, S. 301), geändert durch 5. Gesetz zur Änderung des ThürKAG vom 19.12.2000 (GVBL Thür. 2000, S. 418) erlässt die Stadt Königsee folgende Änderungssatzung für die Erhebung der Spielapparatesteuer.

 

 

§ 1 Inhalt der Änderung

 

      Der § 2 Steuerfreiheit, wird in Ziffer 4 geändert in

 

             „ 4. Sportgeräte wie Billard und Darts.“

 

§ 2 Inkrafttreten

 

      Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

ausgefertigt:

Königsee, den 15. Mai 2001

 

 

 

Hoppe

Bürgermeister der Stadt Königsee

 

 

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