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zur
Satzung
der Stadt Königsee über die Erhebung einer Steuer auf das Halten von
Spielapparaten sowie auf das Spielen um Geld und Sachwerte
(Spielapparatesteuersatzung)
Auf Grund der §§ 19, Abs. 1 und 21 der Thüringer
Kommunalordnung – ThürKO – in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBL Thür.
1998, S. 73) geändert durch das 3. Gesetz zur Änderung der ThürKO
vom 18.7.2000 (GVBL Thür. 2000, S. 177) in Verbindung
mit den §§ 1; 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – ThürKAG – in der Fassung der Neubekanntmachung vom
19.9.2000 ( GVBL Thür. 2000, S. 301), geändert durch
5. Gesetz zur Änderung des ThürKAG vom 19.12.2000 (GVBL Thür.
2000, S. 418) erlässt die Stadt Königsee folgende Änderungssatzung für die
Erhebung der Spielapparatesteuer.
§
1 Inhalt der Änderung
Der § 2 Steuerfreiheit, wird in Ziffer 4
geändert in
„ 4. Sportgeräte wie Billard und Darts.“
§
2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer
Bekanntgabe in Kraft.
ausgefertigt:
Königsee, den 15. Mai 2001
Hoppe
Bürgermeister der Stadt Königsee
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