.
 |

 ZURÜCK

 |

 

Bekanntmachung der Genehmigung  der Satzung der Stadt Königsee über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet „Ortsteil Unterschöbling“ und der Erteilung der Genehmigung

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung Königsee in der Sitzung am 27.01.1992   nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossene Satzung der Stadt Königsee über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet „Ortsteil Unterschöbling“ wurde mit Verfügung der Höheren Bauaufsichtsbehörde  Gera vom 14.10.1992 unter Aktenzeichen G/Ru/S 34-02/10.92 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wurde ortsüblich in der Zeit vom 02.11.1992 bis 10.11.1992 bekanntgemacht.

Die Satzung trat mit der Bekanntmachung der durch die Höhere Bauaufsichtsbehörde Gera erteilten Genehmigung in Kraft.

Jedermann kann seit diesem Tag die Abrundungssatzung in der Stadtverwaltung Königsee, Dezernat Bauwesen, im Rathaus,  2. Obergeschoss, während der Dienststunden einsehen.

 

gez. Sprenger

Bürgermeister