Bekanntmachung
der Genehmigung der Satzung der Stadt
Königsee über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils für das Gebiet „Ortsteil Unterschöbling“
und der Erteilung der Genehmigung
Die
von der Stadtverordnetenversammlung Königsee in der Sitzung am 27.01.1992 nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
beschlossene Satzung der Stadt Königsee über die Festlegung und Abrundung des
im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet „Ortsteil Unterschöbling“
wurde mit Verfügung der Höheren Bauaufsichtsbehörde Gera vom 14.10.1992 unter Aktenzeichen G/Ru/S
34-02/10.92 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde
ortsüblich in der Zeit vom 02.11.1992 bis 10.11.1992 bekanntgemacht.
Die Satzung trat mit der Bekanntmachung
der durch die Höhere Bauaufsichtsbehörde Gera erteilten Genehmigung in Kraft.
Jedermann kann seit diesem Tag die
Abrundungssatzung in der Stadtverwaltung Königsee, Dezernat Bauwesen, im
Rathaus, 2. Obergeschoss, während der
Dienststunden einsehen.
gez. Sprenger
Bürgermeister